Photovoltaikanlage auf dem Süddach der Matthäuskirche

In den Jahren 1990-1992 startete die Bundesregierung das 1.000 Dächer Programm . Es subventionierte den Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern. Das war erst ein Anfang und in den neuen Bundesländern griff das Gesetzt auch erst 1991. Erst 1999 wurde das Nachfolgeprogramm 100.000 Dächer an. Es lief Ende 2003 aus, da die Grenze von 300 MW installierter Leistung in neuen Photovoltaikanlagen überschritten wurde. Nachfolger war dann das EEG, welches die Einspeisung und Vergütung der elektrischen Energie in das Stromnetz regelt, zum Jahreswechsel 2003/2004 entsprechend angepasst hat.

Auch die evangelisch lutherische Landeskirche Sachsen hatte sich damals bemüht, die Süddächer ihrer Kirchen mit entsprechenden Anlagen auszustatten. Das Dach der Matthäuskirche war dringend reparaturbedürftig, und so entstand der Plan dort, gekoppelt mit der Neueindeckung, eine Photovoltaikanlage zu errichten.

Es waren zwar Zuschüsse zu erwarten aber die Anlage sollte mit einem Kredit finanziert werden und der war auch damals schon sehr hoch. Es war aber Vergütung von 0,48 €/kWh eingespeister Energie auf 20 Jahre fest garantiert und der Kredit sollte nach ca. 10-15 Jahren bedient worden sein.

So hat es dann auch der Kirchenvorstand der Nicolaigemeinde, nach langem Abwägen der Vorteile und Risiken, auch 2000 beschlossen. Die KV Sitzung fand im Pfarrhaus der seit längerem mit der Matthäuskirche vereinigten ehemaligen Markusgemeinde zu Schedewitz statt. Die Matthäus-Markus-Kirchgemeinde hatte sich kurz vorher im Rahmen der damaligen Strukturreform mit der Domgemeinde zur Nicolaigemeinde vereinigt. In den ersten Jahren nach der Vereinigung setzte sich der Kirchenvorstand der Nicolaigemeinde aus den ehemaligen Mitgliedern der Kirchenvorstände von Dom und Matthäus zusammen.

Die Anlage wurde dann errichtet und ging 2002 ans Netz. Sie funktionierte zuverlässig und mit der üppigen Vergütung konnte den Kredit schon nach 12 Jahren zurückgezahlt werden. Leider verschlechterte sich die finanzielle Situation der Landeskirche und die zu Beginn ausgesprochene Zusicherung, die in den restlichen 8 Jahren eingenommenen Vergütungen ausschließlich zur Erhaltung der Matthäuskirche verwenden zu können, wurde zurückgenommen. Nunmehr flossen diese Mittel in den Haushalt der Nicolaigemeinde und wurden zur Minderung der Haushaltzuschüsse der Landeskirche verwendet. Kurzzeitig konnten aber doch noch Instanthaltungsrücklagen gebildet werden.

2016 mussten 25 Solarmodule ersetzt und 2 Wechselrichter ausgetauscht werden. Wahrscheinlich ein auf Überspannung zurückzuführender Ausfall. die Kosten konnten aus den laufenden Einnahmen beglichen werden.

Zum Jahresende 2022 fiel die auf 20 Jahre gewährte Vergütung von 0,48 €/kWh weg und wir wechselten von der Volleinspeisung mit separatem Zähler auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung mit einen Zweirichtungszähler. Die Vergütung ist nun ein Mittelwert der sich aus dem Durchschnitt der in letzten Jahr gezahlten Vergütungen ergibt und beträgt z.Z. ca.0,08 €/kWh. Der effektive Strompreis beim Bezug liegt Z.Z. bei ca. 0,51 €/kWh.